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Unverlangte Gewerbliche E-Mail

  • Unverlangte gewerbliche E-Mail darf nicht gesendet werden.

Gewerbliche E-Mail

  • Gewerbliche E-Mail darf nicht an die E-Mail Adresse einer Einzelperson gesendet werden, es sei denn, dass eine der folgenden Sachlagen besteht:
    1. Vorherige, bejahende Zustimmung der Einzelperson wurde nach Definition des CAN SPAM Akts von 2003 erhalten; oder
    2. Vorherige Zustimmung der Einzelperson wurde nach Definition der European Commission Privacy and Electronic Communications Directive erhalten

Inhalt von Gewerblicher E-Mail

  • Jede gewerbliche E-Mail muss für den Empfänger eine Möglichkeit zur Abbestellung zukünftiger E-Mail enthalten. Solche Wünsche zur Abbestellung müssen prompt bearbeitet und der Empfänger sollte über den Bearbeitungszeitraum informiert werden.
  • Gewerbliche E-Mail darf keine “Von Adresse” Felder, Betreffzeilen und Mitteilungstexte enthalten, die irreführend, falsch, oder täuschend sind. Betreffzeilen dürfen nicht irreführen in Bezug auf den Inhalt und Zweck der Mitteilung.

Sammeln von E-Mail Adressen

  • E-Mail Adressen dürfen nicht durch Schleichwerbung gesammelt werden (z.B. Schaben oder Ernten).

Definitionen

Bejahende Zustimmung (wie durch den U.S. CAN SPAM Akt von 2003 definiert): Der Empfänger hat ausdrücklich zum Empfang der Mitteilung zugestimmt, entweder als Antwort zu einem klaren und deutlichen Antrag für solche Zustimmung oder durch die Eigeninitiative des Empfängers; und wenn die Mitteilung von einer anderen Partei ist als die, mit der der Empfänger solche Zustimmung kommuniziert hat, dem Empfänger wurde klar und deutlich zum Zeitpunkt der Zustimmung Bescheid gegeben, dass die E-Mail Adresse des Empfängers an eine solche Partei für den Zweck der Einleitung gewerblicher elektronischer Mail Mitteilungen übertragen werden kann.

Zustimmung (definiert durch die European Commission Privacy and Electronic Communications Directive): Im Kontext einer bestehenden Kundenbeziehung (wo eine natürliche oder legale Person die elektronischen Kontaktdetails für elektronische Mail erhält, im Kontext des Verkaufs eines Produktes oder einer Dienstleistung), ist es vertretbar, den Gebrauch von elektronischen Details für das Angebot von vergleichbaren Produkten oder Dienstleistungen zu erlauben, aber nur durch das gleiche Unternehmen, dass die elektronischen Kontaktdetails im Einklang mit der Direktive 95/46/EC* erhalten hat. Wenn elektronische Kontaktdetails erhalten werden, sollte der Kunde über den weiteren Gebrauch für Direktmarketing in einer klaren und bestimmten Art informiert werden, und die Möglichkeit zur Ablehnung solcher Nutzung gegeben werden. Diese Möglichkeit sollte weiter geboten werden mit jeder folgenden Direktmarketingmitteilung, kostenlos, ausser irgendwelcher Kosten für die Übertragung dieser Ablehnung.

*Von Direktive 95/46/EC: Zustimmung soll jegliche frei abgegebene, spezielle und informierte Anzeige seiner Wünsche bedeuten durch welche das Datenobjekt seine Zustimmung zur Verarbeitung seiner persönlichen Daten signalisiert.

Gewerbliche E-Mail:: E-Mail Mitteilungen, in Massen gesendet, mit dem primären Zweck der gewerblichen Anzeige oder Förderung eines Produkts oder Dienstleistung.

Abbestellen: Ein Mechanismus, durch den eine Einzelperson beantragen kann, keine gewerbliche E-Mail mehr zu erhalten.

Unverlangte Gewerbliche E-Mail : Gewerbliche E-Mail ohne vorherige Zustimmung gesendet